Sie sind als Patient/in bei uns registriert.
Ihre Medikamente müssen bereits bei uns bestellt worden sein.
Ihre e-Card muss vierteljährlich bei uns eingelesen werden.
Nur regelmäßig benötigte Dauermedikamente können direkt bestellt werden. Für neue Medikamente ist ein Gespräch mit einem Arzt nötig, was auch telefonisch möglich ist.
Digitales Rezept via Messenger bestellen und in Ihrer Apotheke abholen
Nachrichtenaustausch
Befundübermittlung
Buchung von Online-Arzt-Terminen
Nutzen Sie unsere App für schnelle Kommunikation. Die App können Sie schon herunterladen.
Klassisch Einfach: Ihre Medikamentenanforderungen auf Band sprechen
Rufen Sie uns einfach unter 01-29 29 898 an und wählen Sie die entsprechende Option im Menü (1 für Rezept). Hinterlassen Sie dann eine Sprachnachricht mit Ihrer Anforderung. Bitte geben Sie Ihren Namen, Ihre Sozialversicherungsnummer sowie jedes Medikament mit Dosierung und der gewünschten Packungsgröße an.
Schicken Sie uns Ihre Bestellung an rezept@mein-genmed.at. Betreff: „Rezeptbestellung“
Wir bearbeiten Ihre Bestellung während oder am ende unserer Öffnungszeiten.
Rezepte sind als e-Rezept verfügbar. Wenn das nicht möglich ist, holen Sie Ihr Medikament bitte persönlich ab.
Unsere Ordination setzt auf ein modernes Terminsystem (Termin Online), das Ihnen ermöglicht, jederzeit online den passendsten Termin auszuwählen. Dieses flexible System minimiert Ihre Wartezeiten erheblich. Natürlich empfangen wir auch Patientinnen ohne Termin in unserer Praxis. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir Patientinnen mit vorheriger Terminvereinbarung bevorzugt behandeln. Dies kann bei Besuchern*innen ohne Termin zu längeren Wartezeiten führen.
Bitte kommen Sie für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in unsere Praxis. Falls Sie zu krank für einen Besuch sind, rufen Sie uns bitte an. Telefonische Krankmeldungen sind durch die Krankenkassen nicht erlaubt. Krankmeldungen können maximal um einen Tag rückdatiert werden. Bei längerem Rückdatierungsbedarf ist eine ärztliche Genehmigung der Krankenkasse nötig. Ausnahmen bestehen nach Krankenhausaufenthalten. Eine Krankmeldung setzt eine Untersuchung durch einen Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch voraus.